An der Medienkonferenz vom 18. Dezember 2020 informierte der Bundesrat über neue Massnahmen zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der COVID-19-Pandemie. Diese gelten vom 22. Dezember 2020 bis 22. Januar 2021.
Die öffentlich zugänglichen Anlagen für den Reitsport sind weiterhin explizit von den Einschränkungen ausgenommen.
Gemäss Artikel 6e der aktuellen Verordnung sind Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag uneingeschränkt zulässig. Personen ab 16 Jahren können Sportarten ohne Körperkontakt als Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 5 Personen «im Freien» und sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird, ausüben.
Somit können unsere Ferienplauschangebote und auch das normale Reiten weiterhin durchgeführt werden. Wir sind darüber sehr froh und bitten euch weiterhin auf die Hygiene und Abstand zu achten. Anbei die aktuelle Übersichtsgrafik vom BAG zur Information: